TERMS
Our Terms and Conditions
Our Terms and Conditions
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Privatkunden
1. Allgemeines
(1) Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen der TiAl GmbH und ihren Privatkunden. Privatkunden sind Verbraucher gemäß § 13 BGB.
(2) Alle Angebote, Kaufverträge, Lieferungen und Dienstleistungen aufgrund von Bestellungen unserer Kunden über http://www.tial.gmbh und http://shop.easyelox.de unterliegen diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
2. Vertragsschluss
(1) Unsere Angebote und Preisangaben sind freibleibend und unverbindlich.
(2) Durch Aufgabe einer Bestellung im Webshop (welche die vorherige Registrierung und Annahme dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen erfordert) macht der Kunde ein verbindliches Angebot zum Kauf des betreffenden Produkts oder er erteilt einen verbindlichen Auftrag für die im Webshop angebotenen Leistungen. Der Kunde ist an das Angebot bzw. den Auftrag bis zum Ablauf des dritten auf den Tag des Angebots bzw. Auftrags folgenden Werktags gebunden.
(3) Wir werden dem Kunden unverzüglich nach Eingang des Angebots bzw. Auftrags eine Bestätigung über den Erhalt des Angebots bzw. Auftrags zusenden, die keine Annahme des Angebots bzw. Auftrags darstellt. Das Angebot bzw. der Auftrag gilt erst als von uns angenommen, sobald wir gegenüber dem Kunden (per E-Mail) die Annahme erklären oder die Ware absenden. Der Vertrag mit dem Kunden kommt erst mit unserer Annahme zustande.
(4) Jeder Kunde ist berechtigt, seine Vertragserklärung nach Maßgabe der besonderen Widerrufs- und Rückgabebelehrung, die ihm im Rahmen der Bestellung auf unserer Website mitgeteilt wird, zu widerrufen und die Ware zurückzusenden.
3. Preis und Zahlung
(1) Unsere Preise schließen die gesetzliche Umsatzsteuer ein, nicht jedoch Versandkosten. Zölle und ähnliche Abgaben hat der Kunde zu tragen. Zu bearbeitende Teile und Materialien sind vom Kunden kostenfrei anzuliefern. Bei Erhöhungen der Preise seitens unserer Vertragspartner in der Zeit zwischen Auftragserteilung und Lieferung behalten wir uns Preisberichtigung vor.
(2) Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, liefern wir nur gegen Vorkasse (in der auf dem Bestellformular angegebenen Weise) oder per Nachnahme, jeweils gegen Rechnung (die per E-Mail versandt werden und auch in unserer Annahme enthalten sein kann).
(3) Dem Kunden steht kein Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrecht zu, soweit nicht die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
4. Lieferung und Lieferzeit
Verbindlich vereinbarte Termine oder Fristen der Lieferung oder Leistung bedürfen der Schriftform. Wird die Lieferung durch Umstände, die wir nicht zu vertreten haben, insbesondere beispielsweise durch Vorkommnisse höherer Gewalt, wie Verkehrsstörungen, Streik, Brand, Wasserschäden, Stromsperrungen, Betriebsstörungen, behördliche Maßnahmen, Aussperrung, Materialmangel, oder andere unabwendbare Ereignisse ganz oder teilweise verzögert, so sind wir berechtigt, die Lieferfrist um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit zu verlängern oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Im Falle eines Rücktritts werden wir dem Kunden seine an uns geleisteten Zahlungen unverzüglich erstatten. Die gesetzlichen Rechte des Kunden wegen Lieferverzuges werden durch die vorstehende Regelung nicht berührt, wobei der Kunde Schadensersatz nur nach besonderer Maßgabe der Ziffer 8. dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen verlangen kann.
5. Versand, Versicherung und Gefahrübergang
(1) Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, bestimmen wir die angemessene Versandart und das Transportunternehmen nach unserem billigen Ermessen.
(2) Die Gefahr des zufälligen Untergangs, der zufälligen Beschädigung oder des zufälligen Verlusts der gelieferten Ware geht in dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem die Ware an den Kunden ausgeliefert wird oder der Kunde in Annahmeverzug gerät.
(3) Die Versandkosten sind vom Kunden zu tragen, sie schließen die Kosten einer von uns abgeschlossenen Transportversicherung ein.
6. Eigentumsvorbehalt
(1) Wir behalten uns das Eigentum an der von uns gelieferten Ware bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises (einschließlich Umsatzsteuer und Versandkosten) vor. Für die von uns bearbeiteten Gegenstände wird uns gem. § 950 BGB bis zur vollständigen Bezahlung unserer Forderungen das Eigentum übertragen. Dies gilt auch dann, wenn die Ware vom Kunden weiter be- oder verarbeitet worden ist.
(2) Der Kunde ist ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung nicht berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Gegenstände zu veräußern. Der Kunde tritt für den Fall eines etwaigen Verkaufs bereits jetzt die Forderungen aus dem Verkauf bis zur Höhe des an uns zu zahlenden Betrages zzgl. eines Aufschlags von 20% an uns ab.
7. Gewährleistung
(1) Bei Mängeln der gelieferten Ware stehen dem Kunden die gesetzlichen Gewährleistungsrechte zu.
(2) Vor der Durchsetzung seiner Gewährleistungsansprüche ist der Kunde verpflichtet, die reklamierte Ware zur Prüfung des Fehlers uns zur Verfügung zu stellen und zwar nach unserer Wahl in seinem Hause, durch Zusendung an uns oder an einen von uns bestimmten Dritten. Verweigert der Kunde insoweit seine Mitwirkung, werden wir von unserer Pflicht zur Gewährleistung freigestellt.
8. Haftungsbeschränkung
(1) Schadensersatzansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund (insbesondere bei Verzug, Mängeln oder sonstigen Pflichtverletzungen), sind sowohl gegen uns als auch gegen unsere Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln bzw. Unterlassen vorliegt. Im Falle grob fahrlässigen Handelns bzw. Unterlassens ist unsere Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren, unmittelbaren Durchschnittsschaden begrenzt.
(2) Schadensersatzansprüche des Kunden wegen offensichtlicher Sachmängel der gelieferten Ware sind ausgeschlossen, wenn er uns den Mangel nicht innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Ablieferung der Ware anzeigt.
(3) Für die uns zur Bearbeitung überlassenen Teile übernehmen wir keine Haftung für Schäden, welche durch Feuer, Einbruchdiebstahl, Leitungswasser und Sturm verursacht wurden. Der Kunde hat für die Dauer der Überlassung der zu bearbeitenden Gegenstände an uns für ausreichenden Versicherungsschutz gegen vorbezeichnete Risiken Sorge zu tragen.
(4) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für unsere Haftung wegen vorsätzlichen Verhaltens oder grober Fahrlässigkeit, für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder nach dem Produkthaftungsgesetz.
9. Anwendbares Recht
Der zwischen uns und dem Kunden bestehende Vertrag unterliegt vorbehaltlich zwingender international privatrechtlicher Vorschriften dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechtsübereinkommens.
Stand: 18.09.2021
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Geschäftskunden
1. Allgemeines
(1) Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen der TiAl GmbH und ihren Geschäftskunden. Geschäftskunden sind alle Unternehmer und Juristische Personen des öffentlichen Rechts i. S. d. § 14 Abs. 1 BGB.
(2) Alle Angebote, Lieferungen und Leistungen der TiAl GmbH erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese sind Bestandteil aller Verträge, die die TiAl GmbH mit ihren Vertragspartnern (nachfolgend auch “Auftraggeber” genannt) über die von ihr angebotenen Lieferungen oder Leistungen schließt.
(3) Geschäftsbedingungen des Auftraggebers oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn die TiAl GmbH ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht. Selbst wenn wir auf ein Schreiben Bezug nehmen, das Geschäftsbedingungen des Auftraggebers oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen.
2. Angebot und Vertragsschluss
(1) Alle Angebote der TiAl GmbH sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten.
(2) Durch Aufgabe einer Bestellung macht der Auftraggeber ein verbindliches Angebot zum Kauf des betreffenden Produkts oder er erteilt einen verbindlichen Auftrag für die angebotenen Leistungen. Bestellungen oder Aufträge können wir innerhalb von 14 Tagen nach Zugang annehmen.
(3) Dem Auftraggeber wird unverzüglich nach Eingang des Angebots bzw. Auftrags eine Bestätigung über den Erhalt des Angebots bzw. Auftrags zugesandt, die keine Annahme des Angebots bzw. Auftrags darstellt. Das Angebot bzw. der Auftrag gilt erst als von der TiAl GmbH angenommen, sobald gegenüber dem Kunden (per E-Mail oder Fax) die Annahme erklärt oder die Ware abgesandt wird. Der Vertrag mit dem Auftraggeber kommt erst mit der Annahme der TiAl GmbH zustande.
(4) Allein maßgeblich für die Rechtsbeziehungen zwischen der TiAl GmbH und dem Auftraggeber ist der schriftlich geschlossene Kaufvertrag einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Dieser gibt alle Abreden zwischen den Vertragsparteien zum Vertragsgegenstand vollständig wieder. Mündliche Zusagen der TiAl GmbH vor Abschluss dieses Vertrages sind rechtlich unverbindlich und mündliche Abreden der Vertragsparteien werden durch den schriftlichen Vertrag ersetzt, sofern sich nicht jeweils ausdrücklich aus ihnen ergibt, dass sie verbindlich fortgelten.
(5) Ergänzungen und Abänderungen der getroffenen Vereinbarungen einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Zur Wahrung der Schriftform genügt die telekommunikative Übermittlung, insbesondere per Telefax und E-mail.
(6) Angaben der TiAl GmbH zum Gegenstand der Lieferung oder Leistung (z.B. Gewichte, Maße, Gebrauchswerte, Belastbarkeit, Toleranzen und technische Daten) sowie unsere Darstellungen desselben sind nur annähernd maßgeblich, soweit nicht die Verwendbarkeit zum vertraglichen Zweck eine genaue Übereinstimmung voraussetzt. Sie sind keine garantierten Beschaffenheitsmerkmale, sondern Beschreibungen oder Kennzeichnungen der Lieferung oder Leistung.
3. Preis und Zahlung
(1) Die Preise gelten für den in den Auftragsbestätigungen aufgeführten Leistungs- und Lieferumfang. Mehr- oder Sonderleistungen werden gesondert berechnet. Die Preise verstehen sich in Euro zuzüglich Versandkosten, der gesetzlichen Mehrwertsteuer, bei Exportlieferungen Zoll sowie Gebühren und anderer öffentlicher Abgaben. Bei Erhöhungen der Preise seitens der Vertragspartner der TiAl GmbH in der Zeit zwischen Auftragserteilung und Lieferung bzw. Leistung bleibt Preisberichtigung vorbehalten.
(2) Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, wird nur gegen Vorkasse oder per Nachnahme geliefert, jeweils gegen Rechnung (die per E-Mail oder in Papierform versandt werden und auch in der Annahme enthalten sein kann).
(3) Dem Auftraggeber steht kein Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrecht zu, soweit nicht die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
4. Lieferung und Lieferzeit
(1) Von der TiAl GmbH in Aussicht gestellte Fristen und Termine für Lieferungen und Leistungen gelten stets nur annähernd, es sei denn, dass ausdrücklich eine feste Frist und ein fester Termin zugesagt oder vereinbart ist. Sofern Versendung vereinbart wurde, beziehen sich Lieferfristen und Liefertermine auf den Zeitpunkt der Übergabe an das Transportunternehmen.
(2) Wird die Lieferung durch Umstände, die die TiAl GmbH nicht zu vertreten hat, insbesondere beispielsweise durch Vorkommnisse höherer Gewalt, wie Verkehrsstörungen, Streik, Brand, Wasserschäden, Stromsperrungen, Betriebsstörungen, behördliche Maßnahmen, Aussperrung, Materialmangel, oder andere unabwendbare Ereignisse verzögert, so verlängert sich die Lieferfrist um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit. Sofern solche Ereignisse der TiAl GmbH die Lieferung oder Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen und die Behinderung nicht nur von vorübergehender Dauer ist, ist die TiAl GmbH zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Im Falle eines Rücktritts werden dem Auftraggeber die an die TiAl GmbH geleisteten Zahlungen unverzüglich erstattet. Die gesetzlichen Rechte des Kunden wegen Lieferverzuges werden durch die vorstehende Regelung nicht berührt, wobei der Auftraggeber Schadensersatz nur nach besonderer Maßgabe der Ziffer 9. dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen verlangen kann.
5. Erfüllungsort, Versand, Gefahrübergang und Versicherung
(1) Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist München, soweit nichts anderes bestimmt ist.
(2) Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, bestimmt die TiAl GmbH die Versandart und die Verpackung nach billigem Ermessen.
(3) Die Gefahr geht spätestens mit der Übergabe des Liefergegenstandes an das Transportunternehmen auf den Auftraggeber über. Verzögert sich der Versand oder die Übergabe infolge eines Umstandes, dessen Ursache beim Auftraggeber liegt, geht die Gefahr von dem Tag an auf den Auftraggeber über, an dem der Liefergegenstand versandbereit ist und die TiAl GmbH dies dem Auftraggeber angezeigt hat.
(4) Die Sendung wird von der TiAl GmbH nur auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers und auf seine Kosten gegen Diebstahl, Bruch-, Transport-, Feuer und Wasserschäden oder sonstige versicherbare Risiken versichert.
6. Eigentumsvorbehalt
(1) Die TiAl GmbH behält sich das Eigentum an der von ihr gelieferten Ware bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises (einschließlich Umsatzsteuer und Versandkosten) vor.
(2) Der Auftraggeber ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung der TiAl GmbH nicht berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Gegenstände zu veräußern oder zu verarbeiten. Der Auftraggeber tritt für den Fall eines etwaigen Verkaufs bereits jetzt die Forderungen aus dem Verkauf bis zur Höhe des an den Verkäufer zu zahlenden Betrages zzgl. eines Aufschlags von 20% an diesen ab.
7. Gewährleistung
(1) Bei Sachmängeln der gelieferten Gegenstände ist die TiAl GmbH nach ihrer innerhalb angemessener Frist zu treffenden Wahl zunächst zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung verpflichtet und berechtigt. Im Falle des Fehlschlagens, d.h. der Unmöglichkeit, Unzumutbarkeit, Verweigerung oder unangemessenen Verzögerung der Nachbesserung oder Ersatzlieferung, kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis angemessen mindern. Für Ansprüche des Auftraggebers auf Schadensersatz gelten außerdem die besonderen Bestimmungen der Ziffer 9. dieser Allgemeinen Lieferbedingungen.
(2) Bei Mängeln von Bauteilen anderer Hersteller, die die TiAl GmbH aus lizenzrechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht beseitigen kann, wird die TiAl GmbH nach ihrer Wahl ihre Gewährleistungsansprüche gegen die Hersteller und Lieferanten für Rechnung des Auftraggebers geltend machen oder an den Auftraggeber abtreten. Gewährleistungsansprüche gegen die TiAl GmbH bestehen bei derartigen Mängeln unter den sonstigen Voraussetzungen und nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nur, wenn die gerichtliche Durchsetzung der vorstehend genannten Ansprüche gegen den Hersteller und Lieferanten erfolglos war oder, beispielsweise aufgrund einer Insolvenz, aussichtslos ist. Während der Dauer des Rechtsstreits ist die Verjährung der betreffenden Gewährleistungsansprüche des Auftraggebers gegen die TiAl GmbH gehemmt.
(3) Die Gewährleistung entfällt, wenn der Auftraggeber ohne Zustimmung der TiAl GmbH den Liefergegenstand ändert oder durch Dritte ändern lässt und die Mängelbeseitigung hierdurch unmöglich oder unzumutbar erschwert wird. In jedem Fall hat der Auftraggeber die durch die Änderung entstehenden Mehrkosten der Mängelbeseitigung zu tragen.
(4) Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Lieferung.
(5) Der Auftraggeber hat die Ware unverzüglich nach Übersendung sorgfältig zu untersuchen. Die gelieferte Ware gilt als vom Auftraggeber genehmigt, wenn ein Mangel dem Verkäufer nicht im Falle von offensichtlichen Mängeln innerhalb von fünf Werktagen nach Lieferung oder sonst innerhalb von fünf Werktagen nach Entdeckung des Mangels schriftlich angezeigt wird. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung.
(6) Eine im Einzelfall mit dem Auftraggeber vereinbarte Lieferung gebrauchter Gegenstände erfolgt unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung für Sachmängel.
8. Schutzrechte
(1) Die TiAl GmbH steht nach Maßgabe dieser Ziffer 8. dafür ein, dass der Liefergegenstand frei von gewerblichen Schutzrechten oder Urheberrechten Dritter ist. Jeder Vertragspartner wird den anderen Vertragspartner unverzüglich schriftlich benachrichtigen, falls ihm gegenüber Ansprüche wegen der Verletzung solcher Rechte geltend gemacht werden.
(2) In dem Fall, dass der Liefergegenstand ein gewerbliches Schutzrecht oder Urheberrecht eines Dritten verletzt, wird die TiAl GmbH nach ihrer Wahl und auf ihre Kosten den Liefergegenstand derart abändern oder austauschen, dass keine Rechte Dritter mehr verletzt werden, der Liefergegenstand aber weiterhin die vertraglich vereinbarten Funktionen erfüllt, oder dem Auftraggeber durch Abschluss eines Lizenzvertrages das Nutzungsrecht verschaffen. Gelingt ihr dies innerhalb eines angemessenen Zeitraums nicht, ist der Auftraggeber berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis angemessen zu mindern. Etwaige Schadensersatzansprüche des Auftraggebers unterliegen den Beschränkungen der Ziffer 9 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
(3) Bei Rechtsverletzungen durch von der TiAl GmbH gelieferte Produkte anderer Hersteller wird die TiAl GmbH nach ihrer Wahl ihre Ansprüche gegen die Hersteller und Vorlieferanten für Rechnung des Auftraggebers geltend machen oder an den Auftraggeber abtreten. Ansprüche gegen die TiAl GmbH bestehen in diesen Fällen nach Maßgabe dieser Ziffer 8. nur, wenn die gerichtliche Durchsetzung der vorstehend genannten Ansprüche gegen die Hersteller und Vorlieferanten erfolglos war oder, beispielsweise aufgrund einer Insolvenz, aussichtslos ist.
9. Haftungsbeschränkung
(1) Die Haftung der TiAl GmbH auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund (insbesondere bei Unmöglichkeit, Verzug, Mängeln oder sonstigen Pflichtverletzungen), ist, soweit es dabei jeweils auf ein Verschulden ankommt, nach Maßgabe dieser Ziffer 9. eingeschränkt.
(2) Die TiAl GmbH haftet nicht im Falle einfacher Fahrlässigkeit soweit es sich nicht um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt. Vertragswesentlich sind die Verpflichtung zur rechtzeitigen Lieferung des von wesentlichen Mängeln freien Liefergegenstandes sowie Beratungs-, Schutz- und Obhutspflichten, die dem Auftraggeber die vertragsgemäße Verwendung des Liefergegenstandes ermöglichen sollen oder den Schutz von Leib oder Leben von Personal des Auftraggebers oder den Schutz von dessen Eigentum vor erheblichen Schäden bezwecken.
(3) Soweit die TiAl GmbH gemäß Ziffer 9. (2) dem Grunde nach auf Schadensersatz haftet, ist diese Haftung auf Schäden begrenzt, die die TiAl GmbH bei Vertragsschluss als mögliche Folge einer Vertragsverletzung vorausgesehen hat oder die sie bei Anwendung verkehrsüblicher Sorgfalt hätte voraussehen müssen. Mittelbare Schäden und Folgeschäden, die Folge von Mängeln des Liefergegenstandes sind, sind außerdem nur ersatzfähig, soweit solche Schäden bei bestimmungsgemäßer Verwendung des Liefergegenstandes typischerweise zu erwarten sind.
(4) Im Falle einer Haftung für einfache Fahrlässigkeit ist die Ersatzpflicht der TiAl GmbH für Sachschäden und daraus resultierende weitere Vermögensschäden auf einen Betrag von Euro 3.000.000 je Schadensfall (entsprechend der derzeitigen Deckungssumme der Produkthaftpflichtversicherung oder Haftpflichtversicherung) beschränkt, auch wenn es sich um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt.
(5) Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten in gleichem Umfang zu Gunsten der Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen des Verkäufers.
(6) Soweit die TiAl GmbH technische Auskünfte gibt oder beratend tätig wird und diese Auskünfte und Beratung nicht zu dem von ihm geschuldeten, vertraglich vereinbarten Leistungsumfang gehören, geschieht dies unentgeltlich und unter Ausschluss jeglicher Haftung.
(7) In jedem Fall unberührt bleibt die Haftung für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit, eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz und sonstige Ansprüche aus Produzentenhaftung sowie bei Übernahme einer Garantie.
10. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
(1) Die Beziehungen zwischen der TiAl GmbH und dem Auftraggeber unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11. April 1980 (CISG) gilt nicht.
(2) Gerichtsstand für alle etwaigen Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung zwischen der TiAl GmbH und dem Auftraggeber ist nach Wahl der TiAl GmbH München oder der Sitz des Auftraggebers. Für Klagen gegen die TiAl GmbH ist München ausschließlicher Gerichtsstand. Zwingende gesetzliche Bestimmungen über ausschließliche Gerichtsstände bleiben von dieser Regelung unberührt.
(3) Soweit der Vertrag oder diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen Regelungslücken enthalten, gelten zur Ausfüllung dieser Lücken diejenigen rechtlich wirksamen Regelungen als vereinbart, welche die Vertragspartner nach den wirtschaftlichen Zielsetzungen des Vertrages und dem Zweck dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen vereinbart hätten, wenn sie die Regelungslücke gekannt hätten.
Hinweis:
Der Auftraggeber nimmt davon Kenntnis, dass der Verkäufer Daten aus dem Vertragsverhältnis nach § 28 BDSG zum Zwecke der Datenverarbeitung speichert und sich das Recht vorbehält, die Daten, soweit für die Vertragserfüllung erforderlich, Dritten (z.B. Versicherungen) zu übermitteln.
Stand: 18.09.2021